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Tipps
Lohntipp: Ausbildungsverträge
Es ist keine Seltenheit, dass Jugendliche mehr als nur einen Ausbildungsvertrag unterschreiben. Rechtlich gesehen besteht gegen ein solches Verhalten keine Handhabe.
Unser Tipp: Lassen Sie sich bei der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages die Lohnsteuerkarte aushändigen.
Auch wenn dadurch nicht vermieden werden kann, dass der Bewerber einen zweiten oder gar dritten Vertrag abschließt, kann wenigsten erreicht werden, dass Sie frühzeitig über das Abspringen des zukünftigen Auszubildenden informiert sind. Nämlich spätestens dann, wenn dieser seine Lohnsteuerkarte zurückfordert, um sie bei einem anderen Arbeitgeber vorzulegen.rn
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