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Auch private Bauherren müssen Rechnungen seit 01.08.2004 aufbewahren

Das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz fordert auch für private Bauherren, dass Rechnungen für Bau-, Garten- und Reinigungsarbeiten mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren sind. Also nicht nur derjenige, der Wohnobjekte vermietet, sondern auch private Hausbesitzer müssen Rechnungen bei Bauten oder Renovierungen aufbewahren. Verstoßen Sie gegen diese Regel, müssen Sie mit einem Bußgeld von bis zu EUR 500 rechnen.

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