
Verschärfte Anforderungen bei der Kassenführung ab 2017
Wer jetzt nicht handelt, hat das Nachsehen – Der ETL Kassencheck
Unternehmer, die überwiegend mit Bargeldgeschäften zu tun haben, rücken noch weiter in den Fokus der Finanzbehörden und müssen ab 2017 mit verschärften Prüfungen ihrer Kassensysteme und Kassenbücher rechnen. Grund dafür sind die strengere Definition der elektronischen Kassenführung aus dem Jahre 2010 sowie die in 2014 aktualisierten Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung und des Datenzugriffs (GoBD). Bislang gab es einen Aufschub für die Umsetzung in der Praxis, doch nun endet die Übergangsfrist. Ab Januar 2017 sind die Regeln zwingend anzuwenden. Wer dann dagegen verstößt, zieht bei Betriebsprüfungen den Kürzeren. Und das kann teuer werden.
Wenn Sie ein bargeldintensives Unternehmen betreiben und Betriebsprüfungen künftig ruhig entgegen sehen möchten, sollten Sie Ihre Prozesse rund um die Aufzeichnung Ihrer Bargeschäfte bzw. Kassenbuchführung jetzt genau unter die Lupe nehmen. Nur so können Sie noch rechtzeitig gegensteuern. Wir helfen Ihnen dabei – mit folgenden Angeboten:
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ETL Kassencheck
Wir analysieren mit Ihnen zusammen Ihre Organisation rund um die Aufzeichnung von Bargeschäften – vom elektronischen Kassensystem bis zum Kassenbuch. Nach der Analyse kennen Sie die Schwachpunkte. Ein Maßnahmenkatalog wird Ihnen helfen, sie zu beseitigen.
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ETL Kassencheck mit Verfahrensdokumentation
Ergänzend zum ETL Kassencheck begleiten wir die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen und erstellen die von der Finanzverwaltung geforderte Verfahrensdokumentation rund um die Abwicklung und Aufzeichnung der Bargeschäfte in Ihrem Unternehmen.
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Speicherservice für Ihre Kassendaten
Über das ETL PISA-Portal können Sie Ihre Kassendaten in das Hochleistungsrechenzentrum der eurodata AG in Saarbrücken hochladen und so revisionssicher für den gesetzlichen Aufbewahrungszeitraum von 10 Jahren archivieren.
Handeln Sie jetzt! Wenden Sie sich an uns und fragen Sie uns nach dem ETL Kassencheck. Wir erstellen Ihnen gern ein für Sie individuelles Angebot.
Hinweis:
Nach Auffassung der Finanzverwaltung handelt es sich um ein bargeldintensives Unternehmen, wenn mehr als 10 Prozent aller Erlöse in bar vereinnahmt werden. Die neuen Regeln zur GoBD gelten sowohl für moderne elektronische bzw. PC-Kassensysteme als auch für die althergebrachte „offene Ladenkasse“. Daher sollten alle Unternehmen einen Kassencheck vornehmen.
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